Informationen

Gebühren

Grundsätzlich werden die anfallenden Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Für eine außergerichtliche Beratung berechne ich eine 1,0 Rat, Auskunftsgebühr aus dem Gegenstandswert. Für die Erstberatung beträgt die Beratungsgebühr für Verbraucher höchstens 190,00 € zuzüglich 20,00 € Auslagen zuzüglich 39,90 € Umsatzsteuer insgesamt als 249,90 €.

Der Betrag von 249,90 € sollte Ihnen für eine fachliche Prüfung Ihres Kaufvertrages für Ihre Immobilie wert sein.

Nachfolgend können Sie eine Gebührenanfrage tätigen. Bitte nennen Sie mir hierzu den Gegenstandswert, i.d.R. der Kaufpreis und Ihr Anliegen, wie z.B. Beratung oder Vertretung.


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