Informationen |
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Gebühren
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Grundsätzlich werden die anfallenden Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Für eine außergerichtliche Beratung berechne ich eine 1,0 Rat, Auskunftsgebühr aus dem Gegenstandswert. Für die Erstberatung beträgt die Beratungsgebühr für Verbraucher höchstens 190,00 € zuzüglich 20,00 € Auslagen zuzüglich 39,90 € Umsatzsteuer insgesamt als 249,90 €. |
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unverbindliche Gebührenanfrage
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