Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel

Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel
Zulassung
Am 19. Januar 1989 wurde ich als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Rottenburg und Landgericht Tübingen zugelassen.
Am 20. Januar 1989 habe ich meine eigene Kanzlei im Industriegebiet der Stadt Rottenburg gegründet.

Vertretungen
Seit 2004 übernehme ich Vertretungen vor den Oberlandesgerichten.
Im gesetzlich zulässigen Rahmen übernehme ich Vertretungen im gesamten Bundesgebiet vor den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten.
Vertretungen vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht habe ich auch übernommen.

AdvoTax Steuerberatung RAGmbH
Die AdvoTax Steuerberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
mit Sitz in Stuttgart
habe ich 1997 zusammen mit einem Steuerberater als AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft mbH gegründet.

Seit 2002 bin ich Alleingesellschafter der AdvoTax.

Im Jahr 2014 habe ich die AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft mbH in
AdvoTax Steuerberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
umfirmiert, um der wachsenden Bedeutung des Steuerrechtes Rechnung zu tragen.
Die Gesellschaft ist weiterhin Schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Steuerberatung und des Steuerrechtes tätig.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft nunmehr auch Vertretungen im Zivilrecht übernehmen.


Vita

Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich seitdem auf die Beratung und Vertretung von Immobilien Eigentümern spezialisiert.

Aufgrund meiner Ausbildung zum
- Bankkaufmann
- Dipl. Betriebswirt (FH)
- Rechtsassessor
wird meine Kompetenz und Erfahrung
auch zu Ihrem Vorteil sein.

Ferner bin ich geschäftsführender Gesellschafter der AdvoTax Steuerberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Notar

Alle Kaufverträge von Immobilien sind notariell zu beurkunden, d.h. die Aufgabe des Notar besteht nur in der Beurkundung des Kaufvertrages, nicht jedoch in der rechtlichen und/oder steuerrechtlichen oder gar wirtschaftlichen Beratung.
Dies wird meistens übersehen.

Spätestens bei einem " schlechten " Kauf, kommt dann später das böse Erwachen.

Mein Tip:
Überlassen Sie nicht dem Makler oder Verkäufer die Auswahl des Notars.
Wenn Sie selbst einen Notar Ihres Vertrauens beauftragen - auch wenn der Notar durch den Makler oder Verkäufer beauftragt wird, müssen Sie i.d.R. die Notarkosten bezahlen - wird dieser sicher bemüht sein ihre Interesse zu berücksichtigen.


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